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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.10.1952 - IV A 11/52   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.10.1952 - IV A 11/52 (https://dejure.org/1952,4215)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.10.1952 - IV A 11/52 (https://dejure.org/1952,4215)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Oktober 1952 - IV A 11/52 (https://dejure.org/1952,4215)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 839
  • DVBl 1953, 150
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55

    Rechtsmittel

    Demgegenüber wird in der Rechtsprechung der Verwaltungs- und Sozialgerichte sowie im Schrifttum der Anspruch als öffentlich-rechtlicher angesehen und vielfach aus der entsprechenden Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung hergeleitet (vgl. das Urteil des früher in Sachen der vorliegenden Art zuständig gewesenen VI. Senats des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 29. Januar 1954 in Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte 1, 209; das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 22. Oktober 1952 in NJW 1953 S. 839; das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen vom 15. März 1956 in ZfF 1956 S. 199 - 204; das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. November 1955 in ND. 1956 S. 202; Tiedau, Die öffentlich-rechtliche Bereicherungsklage und ihre Geltendmachung im Rechtswege, MDR 1952 S. 330 und Bachof, Die verwaltungsgerichtliche Klage auf Vornahme einer Amtshandlung, S. 101).
  • BVerwG, 15.09.1955 - V C 77.54

    Kein Anspruch des Kranken auf Tuberkulosehilfe - Zum Begriff der Betroffenheit

    Wenn die Gefahrenbekämpfung in einer dem Kranken Erleichterung verschaffenden Weise geschieht, so ist das eine für ihn günstige tatsächliche Auswirkung, auf die er aber keinen Anspruch hat (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluß vom 5. Dezember 1951 [DVBl. 1952 S. 502], OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Oktober 1952 [DVBl. 1953 S. 150], Bachof "Die verwaltungsgerichtliche Klage auf Vornahme einer Amtshandlung" S. 85 und Forsthoff "Lehrbuch des Verwaltungsrechts" § 10 Nr. 3 S. 161 der 3. Auflage).
  • BGH, 15.10.1956 - II ZR 240/55

    Rechtsmittel

    Daraus können sich zwar mittelbar auch für den Kranken günstige tatsächliche Auswirkungen ergeben, auf sie hat er jedoch keinen Rechtsanspruch (ebenso Hess. VGH NJW 1952, 319; OVG Lüneburg DVBl. 1953, 150).
  • BVerwG, 03.07.1956 - V C 21.54

    Rechtsmittel

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hält die Entscheidung in seinem Urteil vom 22. Oktober 1952 (DVBl. 1953 S. 150) für zweifelhaft.
  • BVerwG, 15.09.1955 - V C 59.55

    Rechtsmittel

    Wenn die Gefahrenbekämpfung in einer dem Kranken Erleichterung verschaffenden Weise geschieht, so ist das eine für ihn günstige tatsächliche Auswirkung, auf die er aber keinen Anspruch hat (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluß vom 5. Dezember 1951 [DVBl. 1952 S. 502], OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Oktober 1952 [DVBl. 1953 S. 150], Bachof "Die verwaltungsgerichtliche Klage auf Vornahme einer Amtshandlung" S. 85 und Forsthoff "Lehrbuch des Verwaltungsrechts" § 10 Nr. 3 S. 161 der dritten Auflage).
  • BVerwG, 15.09.1955 - V C 26.54

    Gewährung einer Ernährungszulage - Gewährung einer Tuberkulosehilfe

    Wenn die Gefahrenbekämpfung in einer dem Kranken Erleichterung verschaffenden Weise geschieht, so ist das eine für ihn günstige tatsächliche Auswirkung, auf die er aber keinen Anspruch hat (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluß vom 5. Dezember 1951 [DVBl. 1952 S. 502], OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Oktober 1952 [DVBl. 1953 S. 150], Bachof "Die verwaltungsgerichtliche Klage auf Vornahme einer Amtshandlung" S. 85 und Forsthoff "Lehrbuch des Verwaltungsrechts" § 10 Nr. 3 S. 161 der 3. Auflage).
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